Verständnis des neuen GKV Vertrags: Richtlinien und Compliance für Pflegehilfsmittel
Die aktuelle Überarbeitung des GKV Vertrags bringt bedeutende Neuerungen für die Bereitstellung und das Marketing von Pflegehilfsmitteln der Produktgruppen 54 und 51. Diese Änderungen beeinflussen sowohl den Versorgungsprozess als auch die Kommunikationsstrategien der Leistungserbringer.
Wichtige Neuerungen im GKV Vertrag
Im Zentrum des überarbeiteten Vertrags stehen die verbesserte Beratungsqualität vor der ersten Beantragung, die Klärung von Kostenübernahme und Eigenanteil, die genauen Modalitäten der Lieferung und die Betonung der Qualitätssicherung.
Fokus auf unzulässiges Verhalten und Compliance
Ein wesentlicher Teil der Neuerungen betrifft das Marketing und die Kommunikation. Der Vertrag legt fest, dass nur sachliche Informationen zu Pflegehilfsmitteln kommuniziert werden dürfen und unterbindet jegliche Praktiken, die zu einer bedarfsunabhängigen Anforderung verleiten könnten. Dies umfasst explizit die Vermeidung von irreführenden Werbemaßnahmen, den Verzicht auf unaufgeforderte Kontaktaufnahme ohne vorherige Einwilligung und das Verbot von Zuwendungen oder Vermittlungsprovisionen.
Praktische Umsetzung der Richtlinien
Leistungserbringer sind angehalten, ihre Werbe- und Beratungspraktiken zu überdenken, um sicherzustellen, dass sie den neuen Vorschriften entsprechen. Dies beinhaltet die Etablierung einer transparenten, bedarfsorientierten Beratung und die Anpassung der Marketingstrategien, um jegliche Form des unzulässigen Verhaltens zu vermeiden.
Was bedeutet das für Leistungserbringer?
Um den Anforderungen des GKV Vertrags gerecht zu werden, müssen Leistungserbringer ihre internen Prozesse und Kommunikationsstrategien genau überprüfen und anpassen. Die Einhaltung der Richtlinien ist entscheidend für eine vertrauensvolle Beziehung zu den Versicherten und für die Aufrechterhaltung einer hohen Versorgungsqualität.
Neue Abrechnungspreise
Bezeichnung | Pflegehilfsmittelpositionsnummer | Rechengröße | Preis netto | Übliche Abgabemengen |
---|---|---|---|---|
Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, verschiedene Größen | 54.45.01.0001 | 1 Stück | 0,41 € | 25 Stück |
Fingerlinge (Latex, unsteril; für Latexallergiker latexfrei, unsteril) | 54.99.01.0001 | 1 Stück | 0,05 € | 100 Stück |
Einmalhandschuhe (Latex, unsteril; für Latexallergiker latexfrei, unsteril) | 54.99.01.1001 | 1 Stück | 0,08 € | 100 Stück |
Medizinische Gesichtsmasken | 54.99.01.2001 | 1 Stück | 0,14 € | 50 Stück |
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2 oder vergleichbare Masken) | 54.99.01.5001 | 1 Stück | 0,65 € | 10 Stück |
Schutzschürzen zum Einmalgebrauch | 54.99.01.3001 | 1 Stück | 0,12 € | 10 Stück |
Schutzschürzen, wiederverwendbar | 54.99.01.3002 | 1 Stück | 21,50 € | 1 Stück |
Schutzservietten zum Einmalgebrauch | 54.99.01.4001 | 1 Stück | 0,12 € | 100 Stück |
Händedesinfektionsmittel | 54.99.02.0001 | 100 ml | 1,20 € | 500 ml oder 1000 ml |
Flächendesinfektionsmittel | 54.99.02.0002 | 100 ml | 1,14 € | |
Händedesinfektionstücher | 54.99.02.0014 | 1 Stück | 0,10 € | 100 Stück |
Flächendesinfektionstücher | 54.99.02.0015 | 1 Stück | 0,10 € | 100 Stück |
Saugende Bettschutzeinlage - wiederverwendbar | 51.40.01.4 | 1 Stück | 21,98 € | 1 Stück |
Schlusswort
Die Überarbeitung des GKV Vertrags stellt eine Chance dar, die Qualität und Transparenz in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln weiter zu verbessern. Durch die Anpassung an die neuen Vorgaben können Leistungserbringer nicht nur regulatorische Compliance sicherstellen, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken.